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Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit (Karl Valentin)
Der Förderverein ist ein Zusammenschluss von interessierten Laien, Kunstfreunden und Künstlern und ist ein Verein gem. Art. 60ff ZGB.
Der Verein hilft mit die Ausstellungs-
Es besteht keine weitergehende Verpflichtung, Haftung oder Versammlungstätigkeit für Vereinsmitglieder.
Wenn Sie uns unterstützen möchten: PC Konto: 60-
Förderverein Art-
Statuten:
a) Der FAHK ist ein Zusammenschluss von interessierten Laien, Kunstfreunden und Künstlern und ist ein Verein gem. Art. 60ff ZGB.
b) Der FAHK hilft mit die Ausstellungs-
c) Für angegliederte, professionelle KünstlerInnen und die BetreiberIn der Galerie sollen die Ausstellungen und der Verkauf von Werken mithelfen ihre Existenzsicherung abzudecken.
Name und Sitz:
" Förderverein Art-
Zweck
a) Der FAHK fördert die „interne“ und „externe“ Ausstellungstätigkeit der Galerie
b) Beschaffung der „Mittel“ für die Kunstvermittlungs-
c) Kontaktvermittlung zu Sammlern und öffentlichen Institutionen
d) Kontakte zu Firmen, juristischen Personen, und Einzelpersonen, die Kunst-
e) Die Akquisition von „Gönnern“, „Förderern“ und „Unterstützungen“
Vereinsmittel:
a) Mitgliederbeiträge (Fr. 10.-
b) Spenden, Gönner und Förderbeiträge durch Private und öffentliche Körperschaften.
c) Reinertrag aus durchgeführten Anlässen
d) Zinsen des Vereinskapitals
e) Legate
f) Naturalien (wie z. B. Werbefenster in versch. Medien, Agendaeinträge usw., Schenkungen von Werken für den Verkauf etc.)
g) Unentgeltliche oder entgeltliche Arbeit im Bereich Beratung, Kontaktvermittlung, Organisation, Werbung, Ausstellungstätigkeit etc.
h) Unentgeltliche Werbfläche in Medien, Schaufenstern etc.
i) Und weiter ungenannte Beiträge
Mitglieder
a) Die Mitgliedschaft steht natürlichen oder juristischen Personen offen, die den Vereinszweck gemäss seiner Zielsetzung und seinen Grundsätzen unterstützen.
b) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand, oder durch Leistung gem. dem Vereinszweck. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch Erklärung an den Vorstand. Er kann jederzeit erfolgen.
c) Ausstellende „Künstler“ werden zu Mitgliedern des Vereins.
d) Die Aufnahme in den Verein kann (auf Wunsch, unter Angabe von Gründen) verweigert werden.
e) Neuanträge, und Mitglieder können (auf Wunsch, unter Angabe von Gründen) abgelehnt, resp. ausgeschlossen werden.
Organe/Organisation:
Vorstand:
Sandra Marti, Dorfstrasse 8, 3634 Thierachern
Pius Hoffmann, Dorfstrasse 8, 3634 Thierachern
Beirat:
1-
Projektkommissionen:
Fluktuierende Personengruppen für einzelne Kunstprojekte
Bestimmungen:
a) Der Verein haftet allein mit seinem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
b) Über die Vereinsgeschäfte wird Buch geführt.
c) Mitglieder-
d) Mitglieder, Förderer und Gönner dürfen auf Werbeträgern genannt werden (nach entspr. Einwilligung)
e) Auf Namen, Existenz und Ausrichtung und BetreiberIn der Galerie kann der Verein per Beschlussfassung nicht Einfluss nehmen.
Begriffe:
FAHK: „Förderverein Art-
Galerie: „Art-
Mittel: sämtliche materiellen, immateriellen und ideellen Grundlagen für den Betrieb der „Galerie“
Intern: Ausstellungen und Events in den Lokalitäten der Galerie
Extern: Ausstellungen und Events ausserhalb der Lokalitäten der Galerie, sowie Publikationen und weitere Kunst vermittelnde Tätigkeiten
Gönner: Personen, Firmen und/oder Mitglieder die Geldmittel spenden
Förderer: Einschuss immaterieller, ideeller Mittel (Vernetzung, Empfehlungen etc.)
Unterstützung: Firmen od. Personen, die Werbemittel (Fläche, Anzeigen, Druck etc.) für die Galerie zur Verfügung stellen, oder deren Projekte direkt materiell unterstützen
Künstler:
Professionelle KünstlerInnen, professionelle Kunst (bildende Kunst):
a) in Ihrer Ausrichtung hauptberuflich ausübende KünstlerInnen
b) in Ihrer Ausrichtung geplante hauptberufliche Tätigkeit als KünstlerInnen
c) in ihren Themen und Inhalten an zeitgenössischen Themen orientierte Künstler auf professionellem Niveau.